Wesenstest und Tierschutz
Seit 01.März 2009 treten das
und die dazu gehörige
in Sachsen Anhalt in Kraft.
Danach kann das Halten von "sog. Gefährlichen Hunden" nur im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen gestattet sein. Dazu gehört eine Kennzeichung des Hundes mit einem Mikrochip, der Abschluss einer entsprechenden Haftplichtversicherung, ein Eignungs- und Sachkundennachweis sowie ein Wesenstest.
Auf dem Gelände des Tierschutzhauses in Bitterfeld werden regelmäßig Wesensteste in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Sachverständigen durchgeführt.
Wesenstestabnahmen und Ergebnisse:
![]() 28.07.2009
Deutsch-Drahthaar
aus Weissenfels,
4 Jahre - Bestanden
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![]() 28.07.2009
Hovawart aus Köthen,
7 Jahre - Bestanden
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![]() 29.08.2009
AmStaff aus Oranienburg,
9 Jahre - Bestanden |
03.10.2009
Pitbull aus Holzweissig,
10 Jahre - Bestanden
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17.10.2009
AmStaff aus Friedersdorf,
10 Jahre alt - Bestanden
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27.03.2010
AmStaff-Boxer-Mix aus Bitterfeld4 Jahre alt - Bestanden
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05.06.2010 |
05.06.2010 |
28.06.2010 Stafford , 4 Jahre alt, LK Bitterfeld-Wolfen, Bestanden
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26.06.2010 |
17.07.2010
AmStafford, aus Dessau, 8 Jahre alt, Bestanden
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24.07.2010
Bullterrier aus Raguhn,
14 Jahre alt, Bestanden |
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07.08.2010
AMStraff Terrier aus
Wittenberg, 12 1/2 Jahre alt,
bestanden
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Wesenstest







